Bezeichnung | 26. Weiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege (Fachmodule) |
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Beschreibung | Die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung im Fachgebiet Intensiv- und Anästhesiepflege befähigt Teilnehmende, Patienten entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu pflegen. Nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung begegnen die Teilnehmenden komplexen beruflichen Situationen mit individuellem Handeln, indem fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen vertieft und erweitert werden. Die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Patienten werden ebenso wie ihre familiären, sozialen, spirituellen und kulturellen Aspekte einbezogen. In der Weiterbildung werden den Teilnehmenden Inhalte zur Kompetenzentwicklung vermittelt, die in den jeweiligen Modulen detailliert beschrieben werden. |
Beginn | 12.09.2022 |
Ende | 14.05.2024 |
Inhalt | In der Weiterbildung werden die Teilnehmer/-innen in die vielfältigen pflegerischen Aufgaben in den Fachgebieten der konservativen bzw. chirurgischen Intensivmedizin und Anästhesie eingeführt. - Es werden Ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Verhaltensweisen vermittelt. Dabei steht der Mensch im Mittelpunkt unserer Bemühungen. - In der praktischen und theoretischen Weiterbildung steht die Pflege im Vordergrund. - In Theorie und Praxis werden Lerninhalte durch unterschiedliche Methoden vermittelt und bedürfnis- sowie patientenorientiert umgesetzt. - Besonders geschult werden sicheres und situationsgerechtes Handeln, manuelle Fertigkeiten und psychosoziale Verhaltensweisen. - Die Weiterbildung soll das Selbstbewusstsein der Pflegenden dahingehend fördern, dass sich die Teilnehmer/-innen über die Wichtigkeit aller Pflegemaßnahmen für den Intensivpatienten und Patienten in der Anästhesieabteilung bewusst sind und diese auch entsprechend einsetzen und vertreten können. |
Sollstunden (Theorie) | 570 |
Sollstunden (Praxis) | 1800 |
Zielgruppe | Pflegekräfte in der Anästhesie und Intensivpflege |
Dozent(en) | Fachdozenten mit ausgewiesener Qualifikation für die Bereiche Betriebswirtschaft, Pädagogik, Personalführung, Pflege- und Gesundheitswissenschaften, Sozial- und Rechtswissenschaften. |
Termine | Die Termine des gewünschten Basismoduls entnehmen sie bitte der Aufstellung bei dem jeweiligen Basismodul. Modul 5 - Pflegerische Aufgaben in der Anästhesie wahrnehmen 12.09.2022 bis 13.09.2022 26.09.2022 bis 27.09.2022 10.10.2022 bis 11.10.2022 24.10.2022 bis 25.10.2022 07.11.2022 bis 08.11.2022 21.11.2022 bis 22.11.2022 05.12.2022 bis 06.12.2022 Modul 1 - Kernaufgaben der Intensivpflege wahrnehmen 19.12.2022 bis 20.12.2022 09.01.2023 bis 10.01.2023 23.01.2023 bis 24.01.2023 13.02.2023 bis 14.02.2023 27.02.2023 bis 28.02.2023 13.03.2023 bis 14.03.2023 27.03.2023 Modul 2 - Patienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen und Traumata betreuen 28.03.2023 17.04.2023 bis 18.04.2023 02.05.2023 15.05.2023 bis 16.05.2023 12.06.2023 bis 13.06.2023 26.06.2023 bis 27.06.2023 10.07.2023 bis 11.07.2023 24.07.2023 bis 25.07.2023 11.09.2023 bis 12.09.2023 Modul 3 - Patienten mit intensivpflichtigen Erkrankungen und Infektionen betreuen 25.09.2023 bis 26.09.2023 09.10.2023 bis 10.10.2023 23.10.2023 bis 24.10.2023 06.11.2023 bis 07.11.2023 20.11.2023 bis 21.11.2023 04.12.2023 bis 05.12.2023 18.12.2023 bis 19.12.2023 Modul 4 - Lebenssituationen wahrnehmen und Entscheidungen mit treffen und mittragen 15.01.2024 bis 16.01.2024 29.01.2024 bis 30.01.2024 19.02.2024 bis 20.02.2024 04.03.2024 bis 05.03.2024 18.03.2024 Examensvorbereitung 19.03.2024 Examensvorbereitung 13.05.2024 Mdl. Prüfung 14.05.2024 Mdl. Prüfung Unterrichtszeit i. d. Regel: 8:30 – 16:00 Uhr |
Teilnahmevoraussetzungen | Teilnehmen kann, wer die Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung besitzt: - Pflegefachfrau, Pflegefachmann - Gesundheits- und Krankenpfleger/-in - Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in Nachweis einer min. 6 monatigen Tätigkeit in einer der beiden Fachbereiche Anästhesie oder Intensivpflege. Eine Berufserfahrung von zwei Jahren wird empfohlen. |
Kosten | Die Kosten für die Weiterbildung, Arbeitsmaterial und das Zeugnis betragen 5.550 EUR (Basismodul: 1.780 EUR und 3.770 EUR Fachmodul I. und A.) inkl. 180 EUR Prüfungsgebühr. |
Anmeldung bis | 01.08.2022 |
Notwendige Anmeldeunterlagen | Bitte reichen Sie folgende Anmeldeunterlagen am Akad. Institut für Gesundheits- und Sozialberufe ein: - Onlineanmeldung (1) - Lebenslauf - Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung (2) - Abschlusszeugnis / Examenszeugnis (2) - Nachweis über eine mindestens sechsmonatige Berufserfahrung im Fachgebiet 1) Bei externen Teilnehmern benötigen wir die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers. 2) Bei externen Teilnehmern benötigen wir eine beglaubigte Kopie. Bei Mitarbeiter/-innen aus den RoMed Kliniken ist eine Kopie ausreichend. |
Veranstaltungsort | Zentralverwaltung RoMed Kliniken, Schönfeldstraße 30, 83022 Rosenheim |
Ihr Ansprechpartner |
Officemanagement FUW (Fr. Mitter / Fr. Führer) 08031 365-3812 bildung@ro-med.de |
Sonstige Informationen | Praktische Einsätze Insgesamt sind 1800 Stunden (Nettostunden), aufgeteilt in folgende Bereiche, nachzuweisen: Operative Intensivstation 500 Stunden Konservative Intensivstation 500 Stunden Anästhesie 500 Stunden Für die Planung des praktischen Einsatzes in der Anästhesie bitten wir Sie, diesen aus didaktischen Gründen frühestens mit Beginn der Fachmodule (12.09.2022) zu organisieren. Die verbleibende Zeit (jeweils maximal 100 Stunden) ist auf die vorgenannten intensivpflegerischen Einsatzbereiche und/oder weitere Funktionsbereiche wie Dialyse, Frühgeborenen-Intensivstation etc. zu verteilen Das ist neu: Die Weiterbildung besteht seit 2016 aus einzelnen Modulen. Zunächst muss eines der Basismodule absolviert werden. Nach bestandener Prüfung ist dann der darauf folgende Besuch der Fachmodule der Weiterbildung möglich. Ein höherer Stundenumfang der Weiterbildung ist dadurch nicht gegeben! Wichtig: Anmeldungen betriebsintern sollten bis Mitte November 2021 eingereicht werden! Änderungen, nach bundeseinheitlicher und landesrechtlicher Regelung, vorbehalten. |